Nutzungsordnung für Tablets und Laptops

Nutzungsordnung[1] der EDV-Einrichtung und des Internets

 für Schüler/innen an der GS Herbertshofen

  1. Allgemeines

Die EDV-Einrichtung der Schule und das Internet werden als Lehr- und Lernmittel genutzt. Die Nutzungsordnung ist Teil der Hausordnung.

  • Nutzungsregeln

2.1 Verhalten im Computerraum sowie am PC / Tablet im Klassenzimmer

  • Zum Schutz der elektronischen Geräte ist während der Nutzung das Essen und Trinken verboten.
  • Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der aufsichtführenden Person zu erfolgen.
  • Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

2.2 Nutzungsverhalten vor und nach dem Gebrauch

  • Computer und Tablets dürfen nur nach Anweisung / Erlaubnis der aufsichtführenden Person angeschaltet werden.
  • Anmeldevorgang: Die Nutzung der Computer und des Internets erfolgt ohne individuelle Authentifizierung über den Schüler-Account. Andere Personen verwenden grundsätzlich ihre persönliche Nutzerkennung über den Lehrer-Account.
  • Nach Beendigung der Nutzung schließen die Schüler/innen in der Regel alle Programme und schalten das Tablet aus bzw. fahren den Computer herunter.

2.3 Nutzungsverhalten während des Gebrauchs

  • Den Anweisungen der aufsichtführenden Person ist Folge zu leisten.
  • Es werden nur die von der aufsichtführenden Person angegebenen Programme aufgerufen und in der vorgegebenen Weise genutzt. Das Aufrufen anderer Programme ist untersagt.

2.4 Verbot des Eingriffs in die Hard- und Softwareinstallation

  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerks sowie Manipulation an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.

2.5 Verbotene Nutzungen

  • Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, des Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

2.6 Datenschutz und Datensicherheit

  • Dateien werden nur nach Anweisung der aufsichtführenden Person gespeichert oder gelöscht.
  • Schüler/innen ist es untersagt, Speichermedien (z.B. USB-Sticks) im Schulnetzwerk zu verwenden.
  • Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden nach einem halben Jahr gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

2.7 Nutzung von Informationen aus dem Internet

  • Die Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets ist nur zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Beim Herunterladen wie bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

2.8 Verbreiten von Informationen im Internet

  • Werden Informationen im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. Ebenfalls zu beachten ist das Recht am eigenen Bild.
  • Die Schüler/innen werden auf die Gefahren hingewiesen, die mit der Verbreitung persönlicher Daten im Internet einhergehen.
  • Ergänzende Schlussvorschriften
  • Vor der ersten Nutzung der EDV-Geräte sowie des Internets in einem Schuljahr, findet für den Schüler / die Schülerin bzw. die Gruppe eine Nutzerbelehrung statt. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Schulnetz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können, neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung, schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Susanne Rätzer, Rin

  • Anlage zur Nutzungsordnung der EDV-Einrichtung und des Internets für Schüler/innen

Erklärung

Am _________________________________ wurde ich in die Nutzungsordnung zur Benutzung der EDV-Einrichtung und des Internets an der Grundschule Herbertshofen eingewiesen. Die festgelegten Regeln habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist insbesondere bekannt, dass die Schule den Datenverkehr (Art der Aktivität, Zeitpunkt der Aktivität, Nutzerkennung bzw. Computerkennung) protokollieren darf, durch Stichproben überprüft und dass die Daten nach einem halben Jahr gelöscht werden. Mit dem Einsatz technischer Aufsichtsinstrumente (beispielsweise Internetfilter) bin ich einverstanden.

Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, muss ich gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen rechnen.

________________________________                     ___________________________________

Name                                                                              Unterschrift Schüler/in

________________________________                     ___________________________________

Ort und Datum                                                              Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten


[1] Es handelt sich hierbei um wesentliche Auszüge der Nutzungsordnung der Grundschule Herbertshofen in der jeweils gültigen Fassung. Diese Nutzungsordnung unterliegt der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12.September 2012  Az.: II.7-5 O 4000-6b.122 162